
Stiftungszweck
Stiftungsgeschäft: Errichtung der Meininger Theaterstiftung
Hierdurch errichten wir:
Wieland Sorge, wohnhaft in Meiningen
Peter Backhaus, wohnhaft in Meiningen
Dr. Horst Strohbusch, wohnhaft in Meiningen
Albert Pasch, wohnhaft in Meiningen
Frieda Vogt, wohnhaft in Meiningen
Dr. Jörg Tasler, wohnhaft in Meiningen
Christian Latour, wohnhaft in Meiningen
Johann-Friedrich Enke, wohnhaft in Bad Salzungen
die Meininger Theaterstiftung
mit Sitz in Meiningen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur. Sie verfolgt dieses Ziel, indem sie aus ihren Erträgen einen Beitrag zum Personalhaushalt des Meininger Theaters in der Kulturstiftung Meiningen leistet.
Wir statten die Stiftung mit einem Barvermögen von 30.000,00 € aus. Alleiniges Organ der Stiftung ist ein aus acht Personen bestehendes Präsidium.
Wir acht Stifter sind die ersten Mitglieder des Präsidiums.
Die Stiftung erhält beiliegende Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäfts ist.
Meiningen, den 17. November 2003
Unterschriften:
Wieland Sorge - Frieda Vogt
Peter Backhaus - Dr. Jörg Tasler
Dr. Horst Strohbusch - Christian Latour
Albert Pasch - Johann-Friedrich Enke
Der Zweck:
Die Satzung schreibt den Zweck der Stiftung fest: Der Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur: Durch Zuwendung des jährlichen Ertrags aus dem Stiftungsvermögen soll ein Beitrag zum Personalhaushalt des Meininger Theaters in der Kulturstiftung Meiningen und für den Bestand des traditionsreichen Hauses in seiner Vielfalt geleistet werden. Klagbare Ansprüche Dritter werden durch die Existenz der Stiftung nicht begründet.